Welchen Mehrwert haben Sie als Arbeitgeber?

Durch eine höhere Fitness steigert sich auch das körperliche Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies führt zu einer Reduzierung der Arbeitsunfähigkeit und stellt einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Aspekt dar. Dank dieser Maßnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung, die Arbeitnehmer in unseren Kursen und Seminaren ergreifen, kann Ihr Betrieb schon nach kurzer Zeit weniger Arbeitsausfälle verzeichnen. Diese Maßnahmen können Sie steuerfrei mit 600 Euro pro Person im Jahr bezuschussen. Den Arbeitern und Angestellten bringen Sie auf diese Weise zudem Ihre persönliche Wertschätzung entgegen: „Wir sitzen in einem Boot“.

Mehr Energie im Beruf?

Schwungvolle, motivierte Mitarbeiter sind nicht nur wünschenswert, sie bringen Ihr Unternehmen voran. Dabei hat jeder Mitarbeiter individuelle körperliche Voraussetzungen und ein persönliches Fitnesslevel. Unsere Kurse überfordern nicht, sondern arbeiten ganz “gelassen” mit den Vitalpunkten des Körpers, um Stress abzubauen, das Immunsystem zu stärken und Konzentration und Ausdauer nachhaltig zu steigern. Kurse bieten wir im ReVita-Zentrum, aber auch vor Ort, in Ihrem Betrieb, an.

Warum ist BGF für Unternehmen wichtig?

BGF ist wichtig, da es nicht nur die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter fördert, sondern auch die Produktivität steigern kann. Indem es Fehlzeiten reduziert, das Arbeitsklima verbessert und die Mitarbeiterbindung stärkt, trägt BGF langfristig zu einem gesunden und leistungsfähigen Arbeitsumfeld bei.

Welche Vorteile bringt BGF für die Mitarbeiter?

Mitarbeiter profitieren von verbesserten Arbeitsbedingungen, einem gesteigerten Wohlbefinden, reduziertem Stress, Förderung einer gesunden Work-Life-Balance und präventiven Gesundheitsangeboten, was zu einer gesteigerten Lebensqualität führen kann.

Wie kann BGF zur Mitarbeiterbindung beitragen?

BGF trägt zur Mitarbeiterbindung bei, indem es zeigt, dass das Unternehmen sich um das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter kümmert. Zufriedene und gesunde Mitarbeiter sind eher geneigt, im Unternehmen zu bleiben, was die langfristige Stabilität und Kontinuität fördert.

Müssen BGF-Maßnahmen als geldwerter Vorteil versteuert werden?

Unsere BGF-Maßnahmen müssen nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden und können somit auch steuer- und sozialversicherungsfrei in die Gesundheit jedes Mitarbeiters investiert werden.

Schicke uns einfach eine Unverbindliche Anfrage

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name
Mitarbeiter bis X Personen: 0